a) Unsere Preise verstehen sich, soweit gesetzlich vorgeschrieben, zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie werden aufgrund der von uns oder unserem Lieferanten festgestellten Mengen bzw. Gewichte berechnet, es sei denn der Empfänger ermittelt sie mittels geeichter Waagen und die Ware wurde auf unsere Gefahr transportiert; dann sind dessen Feststellungen für die Preisberechnung maßgeblich.
b) Der Kaufpreis ist fällig netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes schriftlich ( 1 a, Satz 5) vereinbart ist.
c) Bei Überschreitung der Fälligkeit können wir Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
d) Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
e) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie vorbehaltlos eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
f) Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
g) Gerät der Käufer mit der Bezahlung in erheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen, unverjährten Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig; als erheblich gelten 20 % der Rechnungssumme eines Monats, ermittelt als Durchschnitt aus den 12 Monaten vor Verzugsbeginn.